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VG Arnsberg, 13.11.2000 - 3 L 1504/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG); Voraussetzung für das Unterliegen von Abschleppaufträgen unter die öffentlichen Bestimmungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73
Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung - …
Auszug aus VG Arnsberg, 13.11.2000 - 3 L 1504/00
Diese Abschleppaufträge unterliegen ausschließlich den Regeln des Privatrechts und unterstehen nur ausnahmsweise, nämlich in Fällen des polizeilichen Notstands, welche im vorliegenden Fall nicht zur Entscheidung anstehen, öffentlich rechtlichen Bestimmungen vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. November 1972, Az: VII C 3770, in: Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 1973 S.244 ff; Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 1976, Az: VI ZR 251/73, in: Neue Juristische Wochenzeitschrift 1977, S. 628 ff.
- OLG Hamm, 14.08.2002 - 11 U 44/02
Aufnahme in die von einem Prozessbeteiligten geführte Liste für …
Der Senat folgt den Erwägungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg in dem - den Parteien bekannten - Beschluss vom 13.11.2000 (3 L 1504/00).